Martin Schwab
„Grundrechte sind keine Schön-Wetter-Grundrechte“, sagt Prof. Dr. Martin Schwab
„Grundrechte sind keine Schön-Wetter-Grundrechte“, sagt Prof. Dr. Martin Schwab. Geimpfte erhalten nun Privilegien, jedoch sei das Menschenbild hinter dieser Festlegung verächtlich. “Dieses Menschenbild lautet: Das Individuum ist, indem es existiert und ausatmet, eine Gefahr für andere.”
Auf dem Boden der geistigen Auseinandersetzung
Markus Langemann: Ich möchte Ihnen heute ein Dossier zukommen lassen, das der Jurist Prof. Dr. Martin Schwab, Lehrstuhlinhaber an der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld, über Dr. med. Wolfgang Wodarg verfasst hat.