«Der Bundesrat kann mit Verordnungen keine neuen Straftatbestände aufstellen. Somit ist auch die bereits in Kraft stehende Verordnung ungültig (Art. 1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz).»
Der Rechtsanwalt Philipp Kruse sagte gegenüber Corona-Transition, dass es für den Zertifikatszwang weder eine rechtliche noch eine faktische Rechtfertigung gibt. Auch die Parlamentarier sehen keine rechtliche Grundlage für eine Zertifikatspflicht im Bundeshaus.
Artikel erschienen am 10. September 2021 bei corona-transition.org
https://corona-transition.org/fehlende-gesetzliche-grundlage-fur-die-allgemeine-zertifikatspflicht
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Für das Parlament gilt die Zertifikatspflicht nicht