Die Behörden drängen das Volk mit emotionalen Kampagnen zur Impfung. Ihre Informationen zu Wirksamkeit und Sicherheit sind jedoch fragwürdig.
erschienen in der Weltwoche am 21.07.2021 / Kati Schepis
Handeln nach Grundsätzen, die normalerweise für alle gelten – das scheint nicht die Linie des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu sein. Mit dem Spruch «Ein Herz für uns alle» und dem Appell an die Solidarität betreibt das BAG eine Werbekampagne für die Covid-19-Impfung. Für Jugendliche wurde ein fröhlich-buntes Comic-Merkblatt zusammengestellt, um sie zum Impfen zu motivieren. Das sind «Massnahmen zur Information, Marktbearbeitung und Schaffung von Anreizen, welche zum Ziel haben, [. . .] die Anwendung von Arzneimitteln zu fördern», und das gilt laut Arzneimittel-Werbeverordnung als Werbung. Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist eigentlich nicht erlaubt. Im Fall der Impfung scheint das die Behörden nicht zu kümmern.
Auch zur Genauigkeit der Informationen stellen sich Fragen. Das BAG schreibt auf seiner Homepage unter der Rubrik «Nebenwirkungen, Mythen & Fragen»: «Impfungen werden von Swissmedic nur zugelassen, wenn sie sicher und wirksam sind. Dafür werden sie gründlich getestet.» Stimmt das? Welche formalen Voraussetzungen sind bei einer Zulassung von Arzneimitteln normalerweise zu erfüllen? Eine kurze Beurteilung:
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Kati Schepis ist Pharmazeutin ETH und in der Pharmaindustrie tätig.