Das Bundesamt für Umwelt erhöht die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen

Das Bundesamt für Umwelt empfiehlt den Kantonen in einer Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen eine deutlich höhere Belastung durch Mobilfunkstrahlung zuzulassen, diese Information aber in den Baugesuchen zu unterschlagen. Der Verein Schutz vor Strahlung ist empört über die massive Aushöhlung des Gesundheitsschutzes, besonders in Anbetracht des kürzlich veröffentlichten Berichtes der Expertengruppe BERENIS.

2. März 2021 von: Schutz für Strahlung / Redaktion – Zeitpunkt

https://www.zeitpunkt.ch/index.php/das-bundesamt-fuer-umwelt-erhoeht-die-grenzwerte-fuer-mobilfunkanlagen

Kern der neuen Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen ist der Korrekturfaktor. Dieser erlaubt es adaptiven Antennen bis zu zehnmal stärker zu strahlen als bisher. Dadurch kann es neu an empfindlichen Orten wie zum Beispiel Wohnzimmer, Spielplätzen oder Spitäler zu Immissionen von bis zu 16 V/m, zwischen drei Antennen sogar bis zu 27 V/m kommen. Dies steht in krassem Widerspruch zu den Beteuerungen des BAFU, die Grenzwerte von 5 V/m würden auch durch die adaptiven Antennen eingehalten.

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